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AGBS CHAUFFEUR OHNE FAHRZEUG

Motion4Mobility GbR vermittelt ausschließlich Fahrt- und Überführungsaufträge an selbstständige Subunternehmer und Freiberufler, die die jeweiligen Verträge im eigenen Namen und auf eigene Rechnung und in eigener Verantwortung abwickeln.Motion4Mobility wählt die jeweiligen Subunternehmer und Freiberufler sorgfältig und nach bestem Wissen aus, ohne aber eine Haftung für die Art und Weise der Auftragsdurchführung zu übernehmen; ausgenommen sind Ersatzansprüche für grobfahrlässiges und vorsätzliches Handeln. In diesem Falle gilt aber eine Haftungssumme von maximal 500 € als vereinbart.Bei Hol-und Bringdiensten für Firmenkunden haftet Motion4Mobility während der Auftragsdurchführung gemäß zu treffendem Dienstleistungsvertrag in Höhe von € 1.000.000,- für verursachte Schäden durch von ihm vermittelte Fahrer.Grundlage eines jeden Auftrages ist die aktuelle gemeinsame Preisliste der jeweiligen Subunternehmer und Freiberufler.Der Fahrt-/Überführungsvertrag kommt durch schriftliche und/oder mündliche Anerkennung der geltenden AGB sowie der aktuellen Preisliste oder vertraglichen Vereinbarung vor Fahrtantritt zu Stande. Der Auftraggeber ist selbst verantwortlich dafür, dass sich das von ihm genutzte Fahrzeug im technisch einwandfreiem Zustand befindet, der StVZO entspricht, ausreichend versichert ist, auch für Drittfahrer und erklärt über das Fahrzeug uneingeschränkt verfügungsbefugt zu sein.

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Allgemeine Geschäftsbedingungen der Motion4Mobility GbR für die Vermittlung von Fahrtaufträgen









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